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A(direkt) |
Krafträder (Zweirad, auch mit beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. Keine beschränkte Motorleistung Mindestalter: 25 Jahre |
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A |
Krafträder (Zweirad, auch mit beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm oder einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h. 2 Jahre beschränkte Nennleistung bis 25kW Mindestalter: 18 Jahre |
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A1 |
Krafräder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm (Leichtkrafträder). Für 16 und 17 jährige Fahrer beschränkt bis 80 km/h, ab 18 Jahren unbegrenzt. Mindestalter: 16 Jahre |
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M |
Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor, nicht mehr als 50ccm Hubraum. Geschwindigkeit nicht über 45km/h Mindestalter: 16 Jahre |
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B |
Kraftfahrzeuge bis 3500kg zul. GM, bis 8 Sitzplätze außer Führersitz. Anhänger bis 750kg zul. GM oder GM bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges, sofern die zul. GM der Kombination nicht über 3500 kg liegt. Mindestalter: 18 Jahre |
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BE |
Kombination aus Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, die als Kombination nicht unter Klasse B fallen. Mindestalter: 18 Jahre ; Vorbesitz: B |
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C |
Kraftwagen mit mehr als 3500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz. Anhänger bis 750 kg zul.GM. Befristet auf 5 Jahre, danach erneut ärztliche Untersuchung. Mindestalter: 18 Jahre ; Vorbesitz: B |
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CE |
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge. Befristet auf 5 Jahre, danach erneut ärztliche Untersuchung. Mindestalter: 18 Jahre ; Vorbesitz: C |
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C1 |
Kraftwagen mit mehr als 3500 kg zul. GM aber nicht mehr als 7500 kg zul. GM, nicht mehr als 8 Sitzplätze außer Führersitz. Anhänger bis 750 kg zul.GM. Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung. Mindestalter: 18 Jahre ; Vorbesitz: B |
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C1E |
Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. C1 u. Anhänger über 750 kg zul. GM. Die zul GM der Kombination darf 12000 kg u. die zul GM des Anhängers die LM des Zugfahrzeuges nicht übersteigen. Befristet bis zur Vollendung des 50. Lebensjahres, danach alle 5 Jahre ärztliche Untersuchung. Mindestalter: 18 Jahre ; Vorbesitz: C1 |
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D |
Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen außer Führersitz. Anhänger bis 750 KG zul. GM. Ab dem 50. Lebensjahres ist alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten erforderlich. Mindestalter: 21 Jahre ; Vorbesitz: B |
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DE |
Kombination aus Zugfahrzeug der Kl. D und einem Anhänger über 750 kg zul. GM. Ab dem 50. Lebensjahres ist alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten erforderlich. Mindestalter: 21 Jahre ; Vorbesitz: D |
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D1 |
Kraftfahrzeug zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Sitzplätzen und nicht mehr als 16 sitzplätzen außer Führersitz. Anhänger bis 750 KG zul. GM. Ab dem 50. Lebensjahres ist alle 5 Jahre ein ärztliches Gutachten erforderlich. Mindestalter: 21 Jahre ; Vorbesitz: B |
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L |
Zugmaschine, die nach ihrer Bauart für land- oder forstwirtschaftlichen sowie gartenbauliche Zwecke bestimmt sind, mit einer bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit bis zu 32 km/h. Mindestalter: 16 Jahre |
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T |
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen (bis 40km/h), die nach ihrer Bauart für land- und forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind. Höchstgeschwindigkeit: (bis 18J.) 40km/h (ab 18J.) 60km/h Mindestalter: 16 Jahre |